Ausgabe Januar 2020
A. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen („SAAS-VB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Domig Informatik AG (nachfolgend "DOMIG") und dem Kunden hinsichtlich der von DOMIG hergestellten Softwareprogrammen („Software“), welche DOMIG als SaaSProdukte (Software as a Service) über das Internet anbietet. Auf alle anderen Leistungen von DOMIG (Dienstleistungen und Werkleistungen) finden die DOMIG AGB (https://domig-informatik.ch/agb-01.html) Anwendung. Bei SaaS-Produkten der DOMIG, die gegen Entgelt angeboten werden, treten diese SAAS-VB als integrierter Teil zur Bestellung mit dem Kunden hinzu, wobei die Regeln der Bestellung diesen SAAS-VB vorgehen. Allgemeine Vertrags-/Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch von DOMIG nicht Vertragsinhalt.
B. Vertragsschluss
Vertragliche Beziehungen zwischen dem Kunden und DOMIG kommen erst mit rechtsgültiger Unterzeichnung der Bestellung und nachfolgendem schriftlichem Akzept der DOMIG zustande oder bei Zahlung der ersten Rechnung.
C. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Nutzung der Software über das Internet sowie das Speichern von Daten des Kunden auf Servern, die von DOMIG betrieben werden, gegen das in der Bestellung Saas-Produkte festgesetzte Entgelt (entgeltliche SaaS-Produkte). Bestimmte SaaS-Produkte, die von DOMIG als solche bezeichnet werden, können vom Kunden unentgeltlich bezogen werden (unentgeltliche SaaS-Produkte). Die Software wird über das Internet zur Verfügung gestellt. Übergabepunkt für die Produkte ist der Router-Ausgang des von DOMIG genutzten Rechenzentrums zum Internet. Die Anbindung des Kunden an das Internet liegt in dessen Verantwortung und ist nicht Vertragsgegenstand. DOMIG räumt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnis‘ gemäss Bestellung SaaS-Produkte ein nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Software inkl. allfälliger Anwenderdokumentationen ein.
D. Entgeltliche SaaS-Dienstleistungen
Der genaue Umfang der von DOMIG zu liefernden Produkte ergibt sich aus der Bestellung SaasProdukte. DOMIG überwacht die Grundfunktionen der SaaS-Produkte 7 Tage pro Woche, 24 Stunden am Tag. Die Systemverfügbarkeit am Übergabepunkt beträgt 99 % im Jahresdurchschnitt. Als massgebliche Ausfallzeit gilt der Zeitraum von der Bestätigung des Eingangs der Störungsmeldung durch DOMIG bis zur Behebung der Störung. Nicht als Ausfallzeit gelten Störungen auf der Verbindungsstrecke zwischen dem Kunden und dem Übergabepunkt, von DOMIG mit einer Frist von 7 Tagen vorangekündigte Wartungsarbeiten, welche nach 19.00 Uhr ausgeführt werden, sowie Störungsbehebungen durch Gründe, die nicht DOMIG zu vertreten hat. Störungen der Systemverfügbarkeit sind DOMIG unverzüglich zu melden. Der Eingang der Störungsmeldung wird von DOMIG schriftlich bestätigt. Bei Störungsmeldungen innerhalb der Bürozeiten von DOMIG (Montag – Freitag von 08.00 – 17.30 Uhr, ausser 24.12. und 31.12.) beginnt die Entstörung spätestens 2 Stunden nach Bestätigung der Störungsmeldung, ausserhalb der Bürozeiten zu Beginn des nächsten Werktags.
E. Funktionsumfang der Software/Gewährleistung
Der Funktionsumfang der vertragsgegenständlichen Software ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung oder gegebenenfalls dem Handbuch. Nach dem Stand der Technik ist es jedoch nicht möglich, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschliessen. Zudem wird der Funktionsumfang, der dem Kunden zur Verfügung steht, durch die Zugriffsberechtigung auf die Software beeinflusst. Eine über diesen Rahmen hinausgehende Beschaffenheit der Software bzw. ein weiterer Funktionsumfang ist nicht geschuldet. Fehler in der Software (d.h. Abweichungen vom vorstehend umschriebenen Funktionsumfang) werden innerhalb angemessener Frist von DOMIG unentgeltlich beseitigt, sofern der Fehler reproduzierbar ist. Dabei kann DOMIG nach eigener Wahl entweder nachbessern oder Ersatz liefern, insbesondere eine neue Version der Software zur Verfügung stellen. DOMIG steht es jedoch auch frei, eine alternative Lösung zur fehlerhaften Funktion zu liefern, welche dem Kunden die vertragsgemässe Nutzung erlaubt. Wird ein wesentlicher Programmfehler von DOMIG nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt, kann der Kunde die Minderung der SaaS-Gebühr verlangen. Ebenso kann sich DOMIG von der Beseitigung des Fehlers durch eine Minderung der SaaS-Gebühr befreien, wenn die Fehlerkorrektur nur mit unverhältnismässigem Aufwand durchführbar ist. Jede weitere Gewährleistung wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
F. Pflichten den Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschliesslich vertragsgemäss zu benutzen, diese weder zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu reverse engineeren, zu vervielfältigen noch in einer anderen Applikation zu verwenden. Ferner anerkennt der Kunde das alleinige Urheberrecht sowie die Marken und sonstigen Schutzrechte von DOMIG an der Software.
Für die Nutzung der Software (oder Teilen davon) setzt DOMIG eine Registrierung voraus. Der Kunde ist verpflichtet, alle im Rahmen einer Registrierung nötigen Informationen korrekt und wahrheitsgemäss auszufüllen und aktuell zu halten. Er ist ausserdem verantwortlich für die Sicherheit seines Passworts. Es ist nicht zulässig, Konten automatisiert zu erstellen. Ein User ist einem Mandanten zugeordnet und wird anhand seiner E-Mail-Adresse im Benutzerkonto identifiziert. DOMIG kommuniziert immer über die im Mandanten eingetragene E-MailAdresse. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die E-Mail-Adresse auf dem aktuellen Stand zu halten. Im Übrigen hat der Kunde alles zu unterlassen, was die SaaS-Produkte von DOMIG stört oder unterbricht und darf Daten mit den SaaS-Produkten von DOMIG nur im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen verarbeiten.
G. Weiterentwicklungen der Software
DOMIG ist bemüht, ihre Software durch kontinuierliche Weiterentwicklungen zu optimieren und an den technischen Fortschritt anzupassen. Im Rahmen einer solchen Weiterentwicklung kann DOMIG einseitig Teilfunktionen verändern oder ganz wegfallen lassen, sofern dadurch die Erreichung des Vertragszwecks für den Kunden nicht gefährdet ist. Stellt die Weiterentwicklung eine wesentliche Leistungsänderung dar, orientiert DOMIG den Kunden 1 Woche im Voraus über die Änderung. Entstehen dem Kunden durch die Leistungsänderung erhebliche Nachteile, kann er den Vertrag mit DOMIG mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen ab Mitteilung durch DOMIG ausserordentlich kündigen. Bei unentgeltlichen Produkten besteht kein Anspruch des Kunden auf Beibehaltung des ursprünglichen Leistungsumfangs. DOMIG ist jederzeit berechtigt, diese Software nach eigenem Gutdünken zu verändern bzw. an den technischen Fortschritt anzupassen.
H. Haftung
DOMIG haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch nur bei Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet DOMIG nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung erst ermöglicht, jedoch nur bis zur Höhe des Vertragswertes. Bei Datenverlust haftet DOMIG nicht, wenn der Verlust durch Datensicherungsmassnahmen des Kunden vermeidbar gewesen wäre. Jede weitere Haftung wird ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt vollumfänglich für unentgeltliche SaaS-Produkte, soweit das Gesetz nicht eine zwingende Ausnahme vorsieht.
H. Entgelt
Das Entgelt für die SaaS-Produkte von DOMIG wird in der Preisliste für das entsprechende SaaSProdukt geregelt. Abweichende individuelle Vereinbarungen vorbehalten verstehen sich die Preise von DOMIG im Zweifelsfall ohne MWSt und allfällige Abgaben. Allfällige Mehrkosten des Cloud-Providers aufgrund hoher Datenmengen, hoher Transfervolumen oder zur Optimierung der Performance können dem Kunden weiter belastet werden. Preisanpassungen werden nicht zwingend im voraus kommuniziert. Mit der Bezahlung der Rechnung akzeptiert der Kunde die neuen Preise. Erhält der Kunde eine Rechnung mit höheren Preisen, so ist er in Abweichung zu Abs. 9, Vertragsdauer und Kündigung, berechtigt, die Produkte fristlos zu kündigen, welche von der Preiserhöhung betroffen sind. Die Gebühren für die Benutzung der SaaS-Produkte werden zu Beginn des Vertragsjahres zur Zahlung fällig und sind innerhalb von 30 Tagen zu begleichen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kunde ohne weitere Mitteilung von DOMIG in Verzug und schuldet den gesetzlichen Verzugszins. Verrechnungen des Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von DOMIG zulässig.
I. Vertragsdauer und Kündigung
Soweit die Partien nichts anderes vereinbaren, bezieht der Kunde die SaaS-Produkte für 1 Jahr. Jede Partei kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten den Vertrag auf das Ende dieser Vertragslaufzeit schriftlich kündigen. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um ein weiteres Jahr. DOMIG ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen bei einem Zahlungsausstand von mehr als 30 Tagen oder wenn der Kunde die vertraglichen Nutzungsbedingungen nicht einhält. Bei Vertragsbeendigung ist DOMIG berechtigt, sämtliche Benutzereinstellungen, Abfragen, Layouts und Prozesse zu löschen.
J. Datenschutz und Datensicherung
Auf den betriebenen Servern werden gegebenenfalls Daten des Kunden, welche durch die Software erfasst, verarbeitet und erzeugt werden, gespeichert. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an diesen Daten. Er kann von DOMIG jederzeit, spätestens jedoch bis zur Vertragsbeendigung die elektronische Übersendung dieser Daten verlangen. Der Kunde ist unabhängig davon verpflichtet, die notwendigen Datensicherungsmassnahmen zu ergreifen, um sich vor einem Datenverlust zu schützen. Soweit der Kunde DOMIG für den Abschluss des Vertrags und den Bezug von SaaS-Produkten personenbezogene Daten offenlegt bzw. übermittelt, ist DOMIG berechtigt, diese Daten, auch über das Vertragsende hinaus, zu speichern, zu verarbeiten und ihren Hilfspersonen und Unterbeauftragten offenzulegen, jedoch nur soweit es der Vertragszweck oder gesetzliche Anforderungen (z.B. Aufbewahrung von Geschäftsbelegen) erfordern.
Wenn der Kunde personenbezogene Daten im Rahmen der SaaS-Produkte verarbeitet oder auf den im Auftrag von DOMIG betriebenen Servern speichert, stellt er sicher, dass er aufgrund der anwendbaren Datenschutzbestimmungen zu diesen Handlungen ermächtigt ist. DOMIG ist berechtigt, Daten des Kunden auf den in ihrem Auftrag betriebenen Servern auf ihre Konformität mit den Datenschutzbestimmungen und der Einhaltung der Nutzungsbedingungen zu kontrollieren. DOMIG betreibt ihre Server ausschliesslich in der Schweiz oder im EU-Raum. Sie beachtet sämtliche anwendbaren Datenschutzbestimmungen.
K. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Die durch diese SAAS-VB und die bestätigte Bestellung SaaS-Produkte geregelte Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und DOMIG untersteht materiellem schweizerischem Recht, unter Ausschluss internationaler Konventionen und den Regeln des internationalen Privatrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Kunden und DOMIG ist der Sitz von DOMIG (Grüningen ZH/Schweiz). DOMIG ist jedoch auch berechtigt, ihre Forderungen am Sitz des Kunden geltend zu machen.